Die Kündigung eines Mietvertrags ist für viele Mieter ein wichtiger Schritt – sei es wegen eines Jobwechsels, Familienzuwachses oder einem Wohnortswechsel. Doch wer seinen Mietvertrag kündigen will, muss zahlreiche Aspekte beachten: Fristen, Form, BGB-Vorgaben, die korrekte Zustellung des Kündigungsschreibens und natürlich die Wohnungsübergabe. In diesem Beitrag liefert Ihnen die Kanzlei Raule alle Informationen, Tipps und Vorlagen, die Sie brauchen, um Ihre Wohnung rechtssicher zu kündigen.

Was ist ein Mietvertrag – einfach erklärt?
Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter zur Überlassung eines Wohnraums gegen Miete. Grundlage ist das Mietrecht, insbesondere die Regelungen aus dem BGB (§§ 535 ff.). Im Mietvertrag sind unter anderem folgende Angaben festgelegt:
- Beschreibung der Wohnung (Größe, Lage, Zustand)
- Beginn und ggf. Ende des Mietverhältnisses
- Höhe der Mietzahlungen
- Regelungen zur Kündigungsfrist
- Sondervereinbarungen wie Mieterhöhung, Kündigungsausschluss, Mietvertragsklausel
Wann kann ein Mieter den Mietvertrag kündigen?

Ein Mieter kann den Mietvertrag grundsätzlich jederzeit ordentlich kündigen – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Diese Kündigungsfrist ist unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Das ergibt sich aus § 573c Abs. 1 BGB.
Beispiel: Geht Ihre Kündigung des Mietvertrags am 3. April beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis zum 30. Juni.
Wie muss die Kündigung des Mietvertrags aussehen?

Die Form der Kündigung ist entscheidend: Sie muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail oder mündlich ist unwirksam. Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Mieters
- Adresse der Mietwohnung
- Datum der Kündigung
- Gewünschtes Kündigungsdatum
- Hinweis auf die Einhaltung der Kündigungsfrist
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Tipp: Versenden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben, um den Zugang beim Vermieter nachweisen zu können.
Gibt es Vorlagen zur Kündigung des Mietvertrags?
Ja, Sie können bei uns eine rechtssichere Kündigungsvorlage als Download erhalten. Diese enthält alle nötigen Angaben, ist auf dem aktuellen Stand des Mietrechts und lässt sich leicht individualisieren. Eine solche Vorlage erspart Ihnen Aufwand und sorgt für Klarheit bei beiden Mietparteien.
Wann ist eine Sonderkündigung für einen Mietvertrag möglich?

Unter bestimmten Umständen haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht, etwa:
- bei Mieterhöhung (§ 561 BGB)
- bei Modernisierung (§ 555e BGB)
- bei erheblicher Beeinträchtigung des Gebrauchs der Wohnung
- bei Verstoß des Vermieters gegen vereinbarungen im Mietvertrag
Das Gesetz erlaubt dann eine Kündigung mit verkürzter Frist oder sogar fristlos. Auch hier gelten bestimmte Form- und Zustellregeln.
Wichtige rechtliche Grundlagen zur Kündigung
Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder mietet, muss sich mit dem Kündigungsrecht vertraut machen. Die wichtigsten Regelungen finden sich im BGB. In vielen Fällen sind die Gründe für eine Kündigung gesetzlich klar definiert. Ein typischer Fall ist der Eigenbedarf des Vermieters. Aber auch bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann eine Kündigung erfolgen. In der Kürze liegt oft die Herausforderung: Wer seine Rechte kennt und die Regel einhält, schützt sich vor unnötigen Konflikten. Unsere Kanzlei erläutert Ihnen gerne Ihre individuellen Kündigungsgründe und das passende Vorgehen.
Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter darf den Mietvertrag nur unter Angabe von zulässigen Kündigungsgründen kündigen – etwa Eigenbedarf oder nachhaltige Störung des Mietverhältnisses. Auch hier gilt die gestaffelte Kündigungsfrist:
- bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5–8 Jahre: 6 Monate
- ab 8 Jahre: 9 Monate
Ein Kündigungsschutz besteht u.a. für schwangere Frauen, Senioren oder chronisch Kranke.
Gibt es einen Kündigungsausschluss?
In einigen Mietverträgen findet sich ein sogenannter Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht, oft für 12–24 Monate. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen – sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter.
Hinweis: Solche Regelungen müssen eindeutig formuliert und zeitlich begrenzt sein, sonst sind sie unwirksam.
Wohnungsübergabe – worauf kommt es an?

Zum Ablauf des Mietverhältnisses sollte eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung erfolgen. Dabei wird der Zustand der Wohnung protokolliert. Nutzen Sie hierfür unbedingt ein Wohnungsübergabeprotokoll.
Tipp: Dokumentieren Sie Mängel, Schäden und Zählerstände genau. Das beugt späteren Streitigkeiten um die Mietkaution oder Renovierungskosten vor.
Woher bekomme ich einen Mietvertrag Vordruck?
Sie finden geprüfte Mietvertragsvorlagen bei Ihrer Rechtsanwältin, über Mietervereine oder direkt auf unserer Seite als Download. Diese Vorlagen enthalten alle rechtlich relevanten Angaben und helfen, spätere Nachteile durch fehlerhafte Verträge zu vermeiden.
Häufige Fragen zur Mietvertragskündigung

Wann muss ich meine Wohnung kündigen bei drei Monaten Kündigungsfrist? Spätestens am dritten Werktag des Monats, um noch zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen.
Wie kann ich früher aus dem Mietvertrag raus? Durch Sonderkündigung, Aufhebungsvertrag oder einen Nachmieter (nur mit Zustimmung des Vermieters).
Wie formuliere ich die Kündigung richtig? Nutzen Sie unsere geprüfte Vorlage als Muster, um alle rechtlichen Angaben korrekt aufzunehmen.
Was kostet die Prüfung eines Mietvertrags? Je nach Rechtsanwältin variiert die Gebühr, meist zwischen 100–300 Euro pro Stunde. Sprechen Sie uns gerne an.
Wie rechne ich die Kündigungsfrist genau? Zählen Sie drei volle Monate ab dem nächsten Monatsanfang, sofern das Schreiben spätestens am dritten Werktag eingegangen ist.
Fazit

Die Kündigung des Mietvertrags ist mit klaren rechtlichen Vorgaben verbunden. Wer als Mieter oder Vermieter die Fristen, die richtige Form und den genauen Ablauf beachtet, verhindert rechtliche Nachteile und spart Kosten. Nutzen Sie unsere Tipps, Muster, Downloads und den Kontakt zur Rechtsanwältin Ihrer Wahl, um Ihre Wohnung rechtssicher und stressfrei zu kündigen.
Für weitere Infos zu diesem und anderen Themen im Bereich Mietrecht besuchen Sie gerne unsere Seite oder kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail.
